Disclaimer
Vorweg, weil es hier um Recht geht: Ich bin Psychotherapeutin, keine Juristin. Was Du hier liest, ist mein Verständnis der rechtlichen Lage — sorgfältig recherchiert, aber ohne juristische Ausbildung dahinter. Das ist ausdrücklich keine Rechtsberatung. Bevor Ihr eine Vereinbarung unterschreibt, holt anwaltlichen und steuerlichen Rat ein.
Und falls Du aus dem Medizin- oder Vertragsrecht kommst und hier etwas findest, das nicht stimmt oder zu kurz greift: Schreib mir. Ich korrigiere gern — und nenne Dich dafür namentlich im Artikel.
Die Situation ist bekannt: Jemand im Team braucht Unterstützung, ist aber nicht in Behandlung.
Bis ein Therapieplatz frei wird, vergehen je nach Region Wochen bis Monate. In dieser Zeit passiert oft genau das, was niemand wollte — aus einer Belastung wird eine Krankschreibung, aus einer Krankschreibung ein langer Ausfall.
Deshalb liegt die Idee nahe, sich als Unternehmen Kapazität zu sichern. Nur funktioniert das anders, als die meisten denken.
Warum Ihr keine Therapieplätze kaufen könnt
Eine psychotherapeutische Praxis mit Kassensitz hat einen Versorgungsauftrag. Die Zulassung berechtigt nicht nur zur Behandlung gesetzlich Versicherter, sie verpflichtet auch dazu: Bei vollem Versorgungsauftrag müssen mindestens 25 Stunden pro Woche für die Versorgung zur Verfügung stehen, und die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen die Erfüllung aktiv. Dazu kommt die freie Arztwahl gesetzlich Versicherter nach § 76 SGB V.
Ein Unternehmen kann sich diese Plätze deshalb nicht reservieren lassen. Auch nicht kostenlos, auch nicht informell.
Sobald Geld ins Spiel kommt, wird es zusätzlich strafrechtlich heikel. Die Zuweisung von Patientinnen und Patienten gegen Entgelt ist berufsrechtlich verboten und seit 2016 über die Paragrafen 299a und 299b StGB auch strafbewehrt. Der Begriff wird weit ausgelegt: Gemeint ist jede Einwirkung mit der Absicht, die Wahl zwischen Leistungserbringern zu beeinflussen — Empfehlungen ausdrücklich eingeschlossen. Entscheidend ist, ob einer Zahlung eine echte Gegenleistung gegenübersteht oder ob sie letztlich die Bindung von Zuweisern kauft.
Der Satz, der jede Kooperation kippt, lautet also: „Wir zahlen, damit unsere Leute vorgezogen werden.“ Wer damit ins Gespräch geht, bringt eine seriöse Praxis in eine unmögliche Lage — und bekommt zu Recht eine Absage.
Das gilt für Kassenleistungen. Alles, was darüber hinausgeht, ist verhandelbar. Und genau da liegt der Spielraum.
Welche drei Modelle tatsächlich funktionieren
1. Kapazitätsmeldung.
Die Praxis informiert das Unternehmen regelmäßig darüber, ob sie gerade Kapazität hat. Kein Geld, keine Bevorzugung, keine Vereinbarung über Plätze — reine Information, die Mitarbeitende genauso nutzen wie alle anderen Suchenden. Das ist das schlankeste Modell und kostet nichts außer einer E-Mail alle paar Monate. Für kleine Unternehmen ist es oft schon der entscheidende Unterschied, weil die Suche damit von „irgendwo anfangen“ zu „hier gerade jetzt anrufen“ wird.
2. Echte Leistung gegen echtes Honorar.
Schulungen für Führungskräfte, Sprechstunden im Betrieb, Fallsupervision, Konzeptarbeit für das Gesundheitsmanagement. Hier zahlt das Unternehmen für eine klar abgrenzbare Leistung, die dokumentierbar ist. Das ist unproblematisch, weil die Gegenleistung offensichtlich ist und nichts mit der Vergabe von Behandlungsplätzen zu tun hat.
3. Notfallcoaching auf Retainer.
Das Unternehmen bucht ein Kontingent an Beratungsgesprächen als reine Privatleistung, außerhalb des Kassensitzes. Mitarbeitende können es bei Bedarf abrufen. Praktisch ist das ein regionales Mini-EAP — für Unternehmen, die keins haben, oder für Phasen, in denen ein bestehendes nicht reicht. Für die Praxis funktioniert es, weil die freigehaltene Zeit vergütet wird (oder der Stundensatz diese ausgleicht). Ohne Vergütung kann niemand Kalenderplatz blockieren.
Wie ein Retainer konkret aussieht
An dieser Stelle schreibe ich aus der eigenen Praxis. Ich biete solche Kooperationen selbst an, und ich halte es für fair, das offen dazuzusagen, statt neutral über ein Modell zu schreiben, an dem ich verdiene.
In der Zusammenarbeit mit kleineren und mittleren Unternehmen haben sich drei Zuschnitte bewährt.
Dauerhaft als kleines EAP: Die Belegschaft kann bei Bedarf ein festgelegtes Kontingent an notfallpsychologischen Gesprächen abrufen. Zeitlich befristet: Dasselbe Angebot, aber nur für eine besonders herausfordernde Phase. Und als Managementkontingent: Ich halte feste Zeit im Kalender frei, die das Führungsteam in persönlichen oder beruflichen Krisen abrufen kann.
Bei Transformationen mit Stellenabbau kommunizieren einige Unternehmen einen Buchungslink an die Belegschaft. Die Nutzungsquote liegt erfahrungsgemäß bei rund fünf Prozent. Das klingt wenig, ist aber genau die Zahl, mit der sich ein Budget seriös kalkulieren lässt — und sie erklärt, warum solche Angebote deutlich günstiger sind, als die meisten vermuten.
Worauf Ihr im Vertrag achten müsst
Drei Punkte entscheiden darüber, ob das Modell trägt oder Ärger macht
Die Grenze zwischen Coaching und Behandlung.
Ob etwas Coaching oder Heilbehandlung ist, entscheidet der Inhalt, nicht die Rechnung. Wenn eine Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt, ist es Heilkunde — auch wenn „Coaching“ draufsteht. Das Modell braucht deshalb eine ausdrückliche Regel, ab wann übergeleitet wird und wohin. Steht sie im Vertrag, ist die Abgrenzung belastbar. Fehlt sie, ist sie ein Etikett.
Umsatzsteuer.
Heilbehandlung ist umsatzsteuerfrei, Coaching und Beratung sind es nicht. Ein Retainer für Notfallcoaching ist also umsatzsteuerpflichtig. Rechnet das von Anfang an ein, sonst weicht das erste Angebot um 19 Prozent von Euren Erwartungen ab.
Vertraulichkeit.
Das Unternehmen zahlt, darf aber nicht erfahren, wer das Angebot nutzt. Zulässig sind ausschließlich aggregierte Nutzungszahlen, und auch die erst ab einer Gruppengröße, bei der keine Rückschlüsse möglich sind. Das gehört in den Vertrag, nicht in eine Absichtserklärung. Wenn Mitarbeitende auch nur vermuten, dass etwas zurückfließt, nutzt es niemand — und dann habt Ihr für nichts bezahlt.
Rechnet damit, dass die Anfrage überrascht.
Wie Ihr eine Praxis ansprecht
Rechnet damit, dass die Anfrage überrascht. Unternehmenskooperationen sind in der psychotherapeutischen Landschaft noch kein Standard, und viele Praxen haben so etwas noch nie angeboten bekommen.
Vier Dinge machen den Unterschied zwischen einer Absage und einem Gespräch.
Sagt im ersten Satz, dass es nicht um Kassenplätze geht. Das räumt den Verdacht aus, bevor er entsteht, und zeigt, dass Ihr Euch mit dem Rahmen beschäftigt habt.
Nennt ein konkretes Volumen. „Wir hätten Interesse an einer Zusammenarbeit“ ist unbeantwortbar. „Wir denken an vier Stunden im Monat, für zunächst zwölf Monate“ ist eine Grundlage.
Fragt nach der Einschätzung der Praxis, statt ein fertiges Konstrukt vorzulegen. Praxen wissen besser als Ihr, was in ihrem Setting geht.
Und sprecht mehrere an. Passung entscheidet mehr als Nähe — Schwerpunkte, Verfügbarkeit, Erfahrung mit Unternehmenskontexten und die Frage, ob remote gearbeitet wird, sind wichtiger als die Entfernung zum Büro.
Hier findet ihr die Vorlage für die Kooperationsanfrage, mit Anschreiben, Checkliste und Eckpunkten für die Vereinbarung.
Das Wichtigste in Kürze
- Kassenplätze lassen sich nicht reservieren. Der Versorgungsauftrag und die freie Arztwahl stehen dem entgegen.
- Zahlungen für bevorzugte Vergabe sind berufsrechtlich verboten und nach §§ 299a, 299b StGB strafbar.
- Was geht: Kapazitätsmeldung ohne Geld, echte Leistungen gegen Honorar, Notfallcoaching auf Retainer als Privatleistung.
- Der Retainer funktioniert nur, wenn freigehaltene Zeit vergütet wird. Sonst kann keine Praxis Kalenderplatz blockieren.
- Im Vertrag klären: Übergang von Coaching zu Behandlung, Umsatzsteuer, Vertraulichkeit mit rein aggregierter Auswertung.
- Bei rund fünf Prozent Nutzung lässt sich ein Budget realistisch kalkulieren.
Wenn Du tiefer einsteigen willst
In meinem Buch „Psychische Belastungen in Unternehmen erkennen und souverän begleiten“ findest Du das gesamte Versorgungssystem erklärt: welche internen und externen Anlaufstellen es gibt, was ein gutes EAP ausmacht und woran man ein schlechtes erkennt, was KMU anders lösen müssen als Konzerne — und fertige Formulierungen für die Gespräche dazwischen.
Du willst das Wissen in die Breite bringen?
Ich entwickle und gebe Trainings zur Psychologischen Ersten Hilfe im Unternehmen, passgenau für den deutschen Unternehmenskontext.
Transparenzhinweis: Ich biete die in diesem Artikel beschriebenen Kooperationen selbst an. Die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist davon unabhängig.
Über Katrin Siemens
Katrin Siemens ist approbierte Psychotherapeutin und war als HR-Abteilungsleitung bei der Deutschen Telekom und Zalando für Gesundheit, Diversity und AGG und Talentmanagement verantwortlich. Sie kennt psychische Erkrankungen aus der Behandlung und den Unternehmensalltag aus der Führungsrolle.